Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen beabsichtigt, im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen” Projekte im Handlungsfeld Familienbildung sowie im Bereich der Frühen Hilfen zu fördern. Grundlage sind die im integrierten Sozialplan und Rahmenplan „Hilfen zur Erziehung 2017–2019“ des Landkreises Schmalkalden-Meiningen dokumentierten Bedarfe sowie die darin enthaltene Elternbefragung, die einen Bedarf an wohnortnahen, niedrigschwelligen und thematisch vielfältigen Angeboten zeigt. Die Ausschreibung orientiert sich zudem an den Fachlichen Empfehlungen des Landes Thüringen zur Familienbildung. Als originäre Rechtsgrundlage für Angebote der Familienbildung gilt § 16 SGB VIII.

Antragsberechtigt sind vorrangig anerkannte freie Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Andere Organisationen, Initiativen oder Zusammenschlüsse können in Kooperation mit einem anerkannten Träger Projekte einreichen.
Angebote zu Maßnahmen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung bis 16.12.2025 beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit, Frau Malsch, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen einzureichen. Die Durchführung der Angebote bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2026.
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Vergabe der Fördermittel ist eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Den vollständigen Ausschreibungstext sowie die notwendigen Vordrucke zur Antragsstellung stehen nachfolgend zum Download bereit:
Kontakt für Rückfragen:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Sozialplanung
Frau B. Malsch
Tel.: 03693/ 485 8507
E-Mail: b.malsch@lra-sm.de
