Standort der Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen:
Charlottenstraße 5a
98617 Meinigen
Tel.: 03693/485 – 7200
Fax: Fax: 03693/485 – 7010
E-Mail: fahrerlaubnis@lra-sm.de
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite: Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen
Die Aufgaben des Fachdienstes lassen sich im Wesentlichen in die Bereiche Dienstleistung und belastende Verfahren unterteilen. Im Dienstleistungsbereich werden Anträge der Bürger bearbeitet, wie Erteilungen, Erweiterungen, Verlängerungen der allgemeinen Fahrerlaubnis und der zur Fahrgastbeförderung, Ausstellung von Internationalen Führerscheinen, Ersatzdokumenten, Fahrerkarten usw. Im Bereich der belastenden Verfahren agiert der Fachdienst ohne Antrag und vielmehr im Interesse der Verkehrssicherheit. Im Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes werden z.B. Maßnahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und des Fahreignungs-Bewertesystems getroffen (Ermahnungen, Verwarnungen, Anordnung von Aufbauseminaren, Entzüge). Es fallen Entscheidungen zur Eignungsüberprüfung (Anordnungen von ärztlichen Gutachten, Fahrproben, Nachuntersuchungen, uvm.) bis hin zur Entziehung, Versagung, Beschränkung oder bedingten Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Übergänge der zwei Bereiche sind dabei fließend.
Informationen/Anträge:
Nachfolgend erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen einzureichen sind und welche Kosten bei Antragstellung anfallen (die je nach individueller Fallgestaltung abweichen können). Gleichfalls sind die dazugehörigen Antragsunterlagen eingestellt.
(Wir bitten zu beachten, dass nur Regelfälle aufgeführt sind. Zusätzliche Unterlagen/ Gebühren sind in Einzelfällen möglich.)
Datenschutz / Datenschutz-Grundverordnung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr