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Trink- und Heilwasserschutzgebiete

Sicherung unserer wertvollsten Ressourcen

Die Untere Wasserbehörde ist nicht direkt für Trinkwasserversorgung zuständig; Gemeinden sichern diese selbst oder übertragen sie an Zweckverbände.

Die Wasserversorger überwachen ihre Anlagen eigenverantwortlich, die amtliche Kontrolle übernimmt das Gesundheitsamt.

Trinkwasserschutzgebiete schützen Grundwasser und Gewässer und sind in die Zonen I–III unterteilt. Jede Zone hat spezifische Verbote, Beschränkungen und Auflagen, z. B. Einschränkungen bei Bau, Landwirtschaft, Industrie oder Verkehr. Zone I ist streng geschützt, Zone II stark reguliert, Zone III unterliegt Auflagen.

Vor Maßnahmen in Trinkwasserschutzgebieten muss die Untere Wasserbehörde konsultiert werden.

Ansprechpartner

Fachdienst Wasser und Naturschutz - Untere Wasserbehörde
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: wasser@lra-sm.de

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.