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Überschwemmungsgebiete/Hochwasserschutz

Vorsorge für den Ernstfall

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überflutet oder zur Hochwasserentlastung genutzt werden. Sie entstehen natürlich und sollen aus Gründen des Hochwasserschutzes möglichst frei von Bebauung bleiben, um Schäden und negative Auswirkungen auf den Wasserabfluss zu vermeiden. Die Festlegung erfolgt durch die zuständigen Behörden auf Basis eines statistisch alle 100 Jahre auftretenden Hochwassers (HQ100).

In festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Unter anderem sind dort Bauvorhaben, Geländeaufschüttungen, die Lagerung wassergefährdender Stoffe oder die Umwandlung von Grünland in Ackerland verboten.

Ausnahmegenehmigungen für diese Verbote kann die zuständige untere Wasserbehörde auf Antrag nur erteilen, wenn mehrere festgelegte Bedingungen (§ 78 Abs. 3 und 4 WHG) erfüllt werden. Für Vorhaben in Überschwemmungsgebieten wird empfohlen, frühzeitig die Untere Wasserbehörde einzubeziehen.

Ansprechpartner

Fachdienst Wasser und Naturschutz - Untere Wasserbehörde
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: wasser@lra-sm.de

Informationen zum Datenschutz

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