Schnelles Handeln bei Unfällen und Schadensereignissen
Gemäß der Gewässerschutz-Alarm-Richtlinie (ThürStAnz. 1997, Seite 2149 ff) sind unverzüglich erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Minimierung der Schäden für Gewässer (Oberirdische Gewässer und Grundwasser) einzuleiten.
Sie gilt also bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen (Ölen, Diesel, Benzin, Gülle usw.) und bei Fischsterben.
Bei Ereignissen, durch die Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist Jeder verpflichtet, dieses
- der Polizei 110 oder
- Feuerwehr 112 zu melden.
Bei Gefährdungen von Gewässern - auch schon bei dem Verdacht - durch entsprechende Stoffe ist die Untere Wasserbehörde direkt oder über die Leitstelle des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zu informieren.
Ansprechpartner
Fachdienst Wasser und Naturschutz - Untere Wasserbehörde
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: wasser@lra-sm.de
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
