Anzeige und Genehmigung von Erdaufschluss und Brunnenbau
Bohrungen, z.B. zur Installation von Erdwärmesonden oder Gartenbrunnen, sind bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Die untere Wasserbehörde erlässt einen gebührenpflichtigen wasserrechtlichen Zulassungsbescheid.
Im Jahr 2025 wurde das Anzeigeportal „Erdaufschluss digital“ [LINK] für alle Bürger freigeschaltet. Eine analoge Anzeige ist nicht mehr möglich. Die Bohranzeige muss über dieses Anzeigeportal erfolgen.
Ansprechpartner
Fachdienst Wasser und Naturschutz - Untere Wasserbehörde
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: wasser@lra-sm.de
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
