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Natur- und Landschaftspflege

Förderung der Natur- und Landschaftspflege

Der Landkreis unterstützt die Pflege von Biotopen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Grundlage hierfür ist das Thüringer Naturschutzgesetz (§ 18 Abs. 4). Ziel ist es, wertvolle Naturflächen zu erhalten und zu regenerieren.

Maßnahmen im Vertragsnaturschutz

Unter bestimmten Voraussetzungen können verschiedene Maßnahmen über den Vertragsnaturschutz des Landkreises gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Obst- und Streuobstwiesen: Neupflanzung von Obstbäumen sowie die Pflege und Mahd von Streuobstwiesen.
  • Wiesenpflege: Pflege von Feuchtwiesen, Bergwiesen und speziellen Gebieten für Wiesenbrüter.
  • Trockenstandorte: Beweidung von Magerrasen durch Schafe sowie das Mulchen oder Entbuschen dieser Flächen.
  • Hecken und Gehölze: Pflege von Hecken und Durchführung von Ergänzungspflanzungen.
  • Flächenschutz: Sicherung der Pflege für besonders wertvolle Naturschutzflächen im Landkreis.

Förderprogramme des Freistaats Thüringen

Zusätzlich gibt es Förderprogramme des Landes Thüringen für den Naturschutz und die Landwirtschaft. Die zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beraten zu folgenden Programmen:

Ansprechpartner

Fachdienst Wasser und Naturschutz
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: natur@lra-sm.de

Informationen zum Schutz Ihrer Daten

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.