Förderung der Natur- und Landschaftspflege
Der Landkreis unterstützt die Pflege von Biotopen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Grundlage hierfür ist das Thüringer Naturschutzgesetz (§ 18 Abs. 4). Ziel ist es, wertvolle Naturflächen zu erhalten und zu regenerieren.
Maßnahmen im Vertragsnaturschutz
Unter bestimmten Voraussetzungen können verschiedene Maßnahmen über den Vertragsnaturschutz des Landkreises gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Obst- und Streuobstwiesen: Neupflanzung von Obstbäumen sowie die Pflege und Mahd von Streuobstwiesen.
- Wiesenpflege: Pflege von Feuchtwiesen, Bergwiesen und speziellen Gebieten für Wiesenbrüter.
- Trockenstandorte: Beweidung von Magerrasen durch Schafe sowie das Mulchen oder Entbuschen dieser Flächen.
- Hecken und Gehölze: Pflege von Hecken und Durchführung von Ergänzungspflanzungen.
- Flächenschutz: Sicherung der Pflege für besonders wertvolle Naturschutzflächen im Landkreis.
Förderprogramme des Freistaats Thüringen
Zusätzlich gibt es Förderprogramme des Landes Thüringen für den Naturschutz und die Landwirtschaft. Die zuständigen Sachbearbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beraten zu folgenden Programmen:
- KULAP: Programm für umweltgerechte Landwirtschaft und den Erhalt der Kulturlandschaft.
Zum Kulturlandschaftsprogramm in Thüringen [LINK] - NALAP: Förderung von gezielten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Zum Natur- und Landschaftspflege-Programm in Thüringen [LINK] - ENL: Unterstützung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Zum Programm Entwicklung von Natur und Landschaft [LINK]
Ansprechpartner
Fachdienst Wasser und Naturschutz
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: natur@lra-sm.de
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.

