Start » Bauen, Umwelt & Abfall » Naturschutz » Landschaftsplan

Landschaftsplan

Landschaftsplanung und Landschaftspläne

Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen bestimmten Bereich festzulegen. Sie zeigt auf, welche Maßnahmen notwendig sind, um diese Ziele zu erreichen. Dies ist besonders wichtig für alle Planungen und Verfahren, die Auswirkungen auf die Natur und die Landschaft haben könnten (§ 9 Abs. 1 BNatSchG).

Schwerpunkte des Landschaftsplans

Ein Landschaftsplan befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

  • Bestandsaufnahme: Darstellung des aktuellen und des geplanten Zustandes von Natur und Landschaft.
  • Zielentwicklung: Erarbeitung von konkreten Zielen für den Naturschutz und die Pflege der Landschaft.
  • Konfliktanalyse: Untersuchung möglicher Probleme und Planung von Maßnahmen, um die gesetzten Ziele umzusetzen.

Bedeutung für andere Planungen

Der Landschaftsplan dient als wichtige Grundlage für viele andere Verfahren. Er wird unter anderem in folgenden Bereichen berücksichtigt:

  • Bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen.
  • In Verwaltungsverfahren und bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
  • Bei der Prüfung, ob Projekte umweltverträglich sind (gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie europäischer Richtlinien zum Vogel- und Lebensraumschutz).

Weitere Informationen: zu Landschaftsplanung und Biotopverbund beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten [LINK]

Ansprechpartner

Fachdienst Wasser und Naturschutz
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: natur@lra-sm.de

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.