Genehmigung und Kontrolle von Eingriffen in die Natur
Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, werden als Eingriffe bezeichnet. Solche Vorhaben müssen beurteilt, genehmigt und überwacht werden.
Gesetzliche Grundlagen
Die Regeln für Eingriffe und den notwendigen Ausgleich basieren auf den §§ 13 bis 19 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Ergänzend gelten die Vorschriften der §§ 7 bis 9 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG).
Vermeidung und Ausgleich
Verursacher von Eingriffen sind gesetzlich verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen der Natur zu unterlassen. Wenn Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, müssen diese durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Das Ziel ist es, den Zustand der Natur und des Landschaftsbildes dauerhaft zu sichern.
Beratung und Verfahren
Die Untere Naturschutzbehörde prüft geplante Vorhaben und berät zu den erforderlichen Maßnahmen für den Naturschutz. Dabei wird festgelegt, wie der Ausgleich für die betroffenen Flächen erfolgen muss.
Weitere Informationen: Hinweise zum Ausgleich beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten [LINK] (Thüringer Eingriffsregelungen)
Ansprechpartner
Fachdienst Wasser und Naturschutz
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: natur@lra-sm.de
Formulare
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
