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Immissionsschutz

Die Untere Immissionsschutzbehörde

Die Untere Immissionsschutzbehörde sorgt für den Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen, dazu zählen u.a. Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen.

Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde umfassen die Kontrolle und Genehmigung von Anlagen im Landkreis:

  • Anlagengenehmigung: Prüfung und Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von gewerblichen Anlagen.
  • Überwachung: Kontrolle von genehmigungsbedürftigen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
  • Konfliktbearbeitung: Unterstützung bei Problemen mit Luftschadstoffen, Gerüchen oder Lärm im gewerblichen und privaten Bereich.

Überwachung und Verfahren

Die Überwachung erfolgt nach festen Plänen und gesetzlichen Vorgaben, wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Ansprechpartner

Fachdienst Abfall und Immissionsschutz
Untere Immissionsschutzbehörde
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: immission@lra-sm.de

Formulare

Formulare auf externen Webseiten

Genehmigung von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen, Verfahrenshandbuch sowie Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA Online) [LINK]

Bitte beachten:
Sie finden in der rechten Seitenspalte unter „Antragstellung“ den EliA-Zugang sowie weitere Informationen und unter "Weitere Hinweise für Antragsteller" das Handbuch.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.