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Wohnungsbauförderung

Finanzielle Hilfe und Wohnberechtigung

Der Landkreis unterstützt Menschen dabei, bezahlbaren Wohnraum zu bauen, zu kaufen oder zu modernisieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohnungsbauförderung beraten Sie zu finanziellen Hilfen und prüfen, wer Anspruch auf eine geförderte Wohnung hat.

In diesem Bereich werden verschiedene Aufgaben wahrgenommen, um das Wohnen im Landkreis zu unterstützen:

  • Förderung für Wohneigentum: Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung für sich selbst bauen oder kaufen möchten, gibt es verschiedene Förderprogramme. Das gilt auch für den Umbau oder Ausbau von Gebäuden.
  • Modernisierung: Es gibt finanzielle Unterstützung, um eine Immobilie instand zu setzen oder sie umweltfreundlicher zu machen. Hier gibt es drei Wege:
    • Standard-Programm: Für allgemeine Modernisierungen.
    • Öko-Plus-Programm: Für besonders ökologisches Bauen.
    • Effizienzhaus: Für Sanierungen, die besonders viel Energie sparen.
  • Wohnberechtigungsschein (WBS): Die Behörde stellt Bescheinigungen für Mieter aus. Mit diesem Schein dürfen Sie in eine Sozialwohnung ziehen.
  • Kontrolle: Das Amt prüft regelmäßig, ob geförderte Wohnungen auch wirklich von den Personen genutzt werden, die dazu berechtigt sind.

Beratung: Hauseigentümer oder Menschen, die ein Haus kaufen möchten, können sich ausführlich bei der Wohnungsbauförderung beraten lassen.

Weiterführende Informationen zur Wohnungsbauförderung

Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht - Bereich Wohnungsbauförderung
Tel.: 03693/485-8386
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: bauaufsicht@lra-sm.de

Formulare

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.