Kreisplanung

Kreisplanung des Landkreises: Zukunft gemeinsam gestalten

Die Kreisplanung sorgt dafür, dass sich Städte und Gemeinden im Landkreis sinnvoll und geordnet entwickeln. Hier werden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, wo gewohnt, gearbeitet oder die Natur geschützt werden soll. Ziel ist eine moderne Infrastruktur, die den Bedürfnissen der Menschen und der Umwelt gerecht wird.

Aufgaben der Kreisplanung

  • Bauleitplanung: Prüfung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen der Gemeinden. Diese Pläne legen fest, wie Grundstücke genutzt werden dürfen.
  • Ortsentwicklung: Begleitung von Sanierungs- und Entwicklungsprojekten sowie Satzungen für die städtebauliche Gestaltung.
  • Regionale Planung: Erarbeitung von Stellungnahmen zu großen Verfahren, wie zum Beispiel dem Straßenbau, dem Wasserrecht oder dem Bergrecht.
  • Ländlicher Raum: Unterstützung und Bearbeitung von Projekten zur Dorferneuerung und Flurbereinigung, um die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern.
  • Bauanträge: Prüfung, ob Bauvorhaben in Gebieten mit einem Bebauungsplan rechtlich zulässig sind.
  • Förderprojekte: Bautechnische Prüfung von kommunalen Projekten, die durch Fördermittel finanziert werden.

Zusammenarbeit mit den Gemeinden

Die Kreisplanung arbeitet eng mit den Kommunen zusammen. Sie stellt sicher, dass örtliche Bauwünsche mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung (also der Planung für die gesamte Region) übereinstimmen.

Ansprechpartner

Fachdienst Bauaufsicht - Kreisplanung
Tel.: 03693/485-8384 od. 8379
Fax.: 03693/485-8398
E-Mail: bauaufsicht@lra-sm.de

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.