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Abfallbehörde

Aufgaben der Unteren Abfallbehörde

Vollzug der abfallrechtlichen Aufgaben als Untere Abfallbehörde

Aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Abfällen leiten sich die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis als untere Behörde ab.

Die abfallrechtliche Überwachung von Grundstücken gewerblicher und industrieller Betriebe, besonders ausgewählter Abfallbehandlungsanlagen, als auch die Zuständigkeit beim Vollzug verschiedener Rechtsverordnungen ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten.

Die Untere Abfallbehörde wird bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) tätig. Zum Beispiel bei wiederrechtlicher Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen.

Abfallrechtliche Überwachung der fachgerechten Trennung, Sammlung, Beförderung und Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) von Abfällen bei Neubau- und/oder Abbruchvorhaben.
Vollzug der Überwachungsaufgaben aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und dem Verpackungsgesetz (VerpackG).

Ansprechpartner

Fachdienst Abfall und Immissionsschutz
Untere Abfallbehörde
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: abfall@lra-sm.de

Formulare

Informationen zum Datenschutz

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