Gastschulantrag
Auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers kann aus wichtigen Gründen ein Antrag auf Gastschulverhältnis gestellt werden (§ 15 Abs. 1 ThürSchulG). Gastschüler sind Schüler, die eine Schule in einem fremden Schulbezirk besuchen.
Durch die Aufhebung der Grundschul- und Regelschulbezirke ist für Schüler, die im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für den Besuch einer anderen Grund- oder Regelschule im Landkreis Schmalkalden-Meiningen kein Gastschulantrag erforderlich.
Ansprechpartner
Fachdienst Schulen
Tel.: 03693/485-8231
Fax: 03693/485-8220
E-Mail: fd.schulen@lra-sm.de
Formulare
Die Antragsformulare findet man unter folgenden Links als PDF zum Download beim Staatlichen Schulamt Südthüringen:
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
