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Gebührenbefreiung Kindertagesstätten

Übernahme von Gebühren für den Kindergarten

Eltern zahlen monatliche Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese Kosten auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Übernahme der Gebühren ist für Kinder ab einem Jahr möglich. Die Verpflegungskosten (Essengeld) müssen die Eltern jedoch weiterhin selbst bezahlen.

Ob ein Anspruch besteht, hängt vom Einkommen der Familie ab. Das bereinigte Netto-Einkommen muss unter einer bestimmten Grenze liegen. Ausgaben für die Wohnung, Fahrtkosten oder bestimmte Versicherungen werden bei der Prüfung berücksichtigt, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Vollständige Befreiung von den Kosten

Seit dem 1. August 2019 müssen Eltern keine Beiträge mehr zahlen, wenn sie oder die Kinder eine der folgenden Leistungen erhalten:

  • Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II)
  • Sozialhilfe (Leistungen nach dem SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Wichtige Hinweise zum Antrag

Alle notwendigen Formulare und Informationen zu den Unterlagen liegen als Vordrucke bereit.

Wichtig: Wenn berufliche Maßnahmen, Umschulungen oder Weiterbildungen über die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung laufen, muss der Antrag auf Kostenübernahme zuerst dort gestellt werden.