Finanzielle Unterstützung im Alter oder für dauerhaft Erwerbsgeminderte
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe (SGB XII) zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes.
Anspruch haben bedürftige Personen, die entweder die Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Gerne beraten wir Sie bereits vor Antragstellung telefonisch und unterstützen Sie bei Fragen zum Antragsverfahren.
Ansprechpartner
Fachdienst Soziales und Teilhabe
Tel.: 03693 / 485 8617
Fax: 03693 / 485 8622
E-Mail: sozialamt@lra-sm.de
Formulare
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
