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Allgemeinverfügung zum Tuberkulose-Monitoring angepasst

21. August 2026

Im März 2026 war ein Wildtier-Monitoring durch die Veterinärbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen angeordnet worden. Es wurde festgelegt, dass Raubwild aus dem gesamten Landkreis sowie weiteres Wild mit bedenklichen Merkmalen aus bestimmten Risikogebieten des Landkreises zwingend zur Untersuchung vorgestellt werden muss. Im Rahmen veterinärpathologischer Untersuchungen wird bei diesen Tieren ermittelt, ob eine Infektion mit sogenannten Mykobakterien des Mycobacterium-tuberculosis-Komplexes (MTBC) vorliegt, also eine Tuberkulose.

Das Monitoringprogramm wird durch die Jägerinnen und Jäger des Landkreises sehr gut wahrgenommen. Dafür gilt der Jägerschaft großer Dank und Anerkennung. Seit März 2026 wurden 151 Stücke Raubwild (aus dem gesamten Landkreis) und 25 Stücke Rot-, Reh- und Schwarzwild (mit bedenklichen Merkmalen aus der benannten Gebietskulisse im Bereich der Rhön) untersucht. Dabei konnte bis jetzt ein Tuberkulose-Nachweis bei einem Stück Schwarzwild in der Gemarkung Zillbach geführt werden. Der Verdachtsbefund wurde mittlerweile durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Ein weiterer „zweifelhafter“ Befund aus dem Bereich Sülzfeld befindet sich derzeit in der Abklärung. Alle anderen Untersuchungen wurden mit negativem Ergebnis auf Tuberkulose abgeschlossen.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung informiert nun darüber, dass die Allgemeinverfügung des Landkreises geändert wurde, nachdem ein entsprechender Erlass durch das Land Thüringen ergangen war. Wichtig sind dabei zwei Dinge:

  • Es wird weiterhin Raubwild aus dem gesamten Landkreis untersucht, künftig allerdings nur noch adultes Raubwild. Als „adult“, also ausgewachsen, gilt Raubwild, wenn der Zahnwechsel vollständig abgeschlossen ist. Die Höhe der Entschädigung für abgegebenes adultes Raubwild wurde vorübergehend ab 01.06.2026 erhöht von 5,- Euro je Stück auf nun 15,- Euro je Stück. Die Maximalprämie je Anlieferung von Raubwild wurde auf 50 Euro festgesetzt. Für die Gewährung der Aufwandsentschädigung besteht kein Rechtsanspruch; sie steht zudem unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Mittel des Landeshaushalts.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliches abgegebenes Wild tierschutzgerecht bzw. waidgerecht erlegt beziehungsweise getötet worden sein muss. Werden Tiere im Rahmen der Untersuchung als nicht tierschutzgerecht getötet oder erlegt festgestellt, erfolgt keine Untersuchung und keine Entschädigung, sondern es kommt zur tierschutzrechtlichen Ahndung. Die Tötung beziehungsweise Erlegung von Tieren mit relevanten bedenklichen Merkmalen hat zwingend tierschutzgerecht zu erfolgen.

Ansonsten läuft das nun etablierte Monitoring zunächst bis 31. März 2027 weiter. „Wir bedanken uns bei allen Jägerinnen und Jägern unseres Landkreises für die vorbildliche Unterstützung“, unterstreicht Fachdienstleiter und Amtstierarzt Dr. David Sporn. „Durch deren Mithilfe gelingt es, ein genaues Lagebild zu erhalten und abzuschätzen, ob die Tuberkulose im Wildbestand ein Problemfeld in unserem Landkreis darstellt.“

Die Allgemeinverfügung wurde heute auf der Homepage des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen veröffentlicht (www.lra-sm.de) und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Anordnungen der Punkte 1 bis 4 sind sofort vollziehbar. Erlegte beziehungsweise aufgefundene Stücke sind dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung nach telefonischer Voranmeldung und flüssigkeitsdicht verpackt zuzuleiten. Bei größeren Tierkörpern von mehr als 25 Kilogramm kann nach Rücksprache eine Abholung organisiert werden. Das Team der Veterinärbehörde ist unter Tel. 03693/485-8139 zu erreichen.

Allgemeinverfügung zum Download: