Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aktiv voranbringen: Die Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes setzt sich für die Umsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes ein und unterstützt dessen praktische Anwendung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit ist es, für gleiche Chancen zu sorgen, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren und gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für alle zu fördern.
Sie ist zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und vernetzt Akteure aus Verwaltung, Institutionen und Verbänden im Landkreis.
Auch der Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gehört zu ihren Aufgaben. Sie informiert über Unterstützungsangebote und trägt dazu bei, die Ziele des Gewaltschutzgesetzes sowie der Istanbul-Konvention im Landkreis bekannt zu machen und umzusetzen. In Thüringen bildet das Chancengleichheitsfördergesetz die Grundlage für Gleichstellung sowie für den Ausbau von Hilfs- und Schutzangeboten bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Nicht allein: Unterstützung, Beratung und Schutzangebote
Unterstützung bei häuslicher Gewalt
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen [LINK]
- Telefonnummer: 08000 116 016
Handle jetzt
Netzwerk zur Umsetzung der Istanbul Konvention im Landkreis Schmalkalden
Gemeinsam gegen Gewalt: Das Netzwerk arbeitet daran, Frauen und Mädchen besser zu schützen. Es setzt die Istanbul-Konvention um. Das ist ein internationaler Vertrag, der Frauen und Mädchen vor Gewalt schützt und dafür sorgt, dass Gewalt verhindert wird, Opfer Hilfe erhalten und Täter bestraft werden. Das Netzwerk macht Prävention, verbessert Hilfsangebote und fördert die Zusammenarbeit aller wichtigen Stellen. Alle Mitglieder aus verschiedenen Institutionen können mitreden und die Arbeit mitgestalten. Auch Interessierte, die sich für das Thema engagieren möchten. Die Gleichstellungsbeauftragte organisiert die Treffen, Arbeitsgruppen und Projekte.
Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGIeichG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Die Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hilft Menschen mit Behinderungen, ihren Angehörigen sowie Vereinen und Initiativen. Sie berät zu Themen wie Barrierefreiheit, Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Außerdem unterstützt sie Städte und Gemeinden bei der Umsetzung des Thüringer Inklusionsgesetzes (ThürGIG).
Gemeinsam für mehr Teilhabe - Beratung, Beteiligung und Unterstützung
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Im Aktions-Plan stehen Ziele und Maßnahmen für mehr Inklusion im Landkreis. Menschen mit Behinderungen haben den Plan mit entwickelt. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen. Link zum Aktionsplan
Expertenbeirat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Der Experten-Beirat setzt sich für ein barrierefreies Leben im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ein. Menschen mit Behinderungen bringen ihre Erfahrungen ein. So sollen alle Menschen gleichberechtigt mitmachen können. Der Beirat tagt viermal jährlich. Infos gibt es bei der Kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Behindertenbeirat im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird es ein Netzwerk von ehrenamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten geben. Sie sind Ansprechpartner vor Ort für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Sie hören zu, nehmen Anliegen aus dem Alltag auf und geben Hinweise zu Hilfen und Angeboten. Sie setzen sich für mehr Barrierefreiheit und Teilhabe ein. Die Behindertenbeauftragte des Landkreises verbindet und unterstützt die ehrenamtlichen Beauftragten. Die Städte und Gemeinden sind selbst für die Umsetzung vor Ort zuständig.
Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG)
UN Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Ansprechpartner
Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte
des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Haus 1, Zimmer 315
Telefon: 03693/485-8290
Fax: 03693/485-8258
E-Mail: gleichstellung@lra-sm.de
Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
