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Landesprogramm LSZ

Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ)

Was ist das LSZ?

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) ist ein Förderprogramm des Freistaates Thüringen. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten Unterstützung bei der Entwicklung und bedarfsgerechten Gestaltung einer nachhaltigen Sozial- und Bildungsinfrastruktur für Familien unter besonderer Berücksichtigung der demografischen Entwicklungen.

Logo des Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben (kurz: LSZ)

Leitgedanke – Erweiterter Familienbegriff

  • Familie wird im Landesprogramm im erweiterten Sinn verstanden.
  • Familie ist dort, wo Menschen in den unterschiedlichsten Formen miteinander leben und über mehrere Generationen füreinander sorgen.
  • Der Familienbegriff umfasst damit alle Lebensphasen und schließt eine Vielfalt von Familienformen ein.

Das Ziel: Familien finden die Informationen, Beratung und Unterstützung, die sie brauchen. Angebote für Familien werden auf Basis der bereits vorhandenen sozialen Infrastruktur bedarfsgerechter und passgenauer gestaltet.

Dies gelingt nur durch einen gemeinsamen Planungs- und Umsetzungsprozess auf gleicher Augenhöhe zwischen Bevölkerung und Verwaltung.

Beirat für Sozialplanung

Das Gremium dient als Bindeglied zwischen Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und ebenso als Instrument der Bürgerbeteiligung. Vorhandene Bedarfe der unterschiedlichen Adressatengruppen sollen mit zielgenauen und bedarfsgerechten Strategien umgesetzt werden. In der Steuerungsgruppe können Ideen zu Maßnahmen und Projekten entwickelt und eingebracht werden. Die Mitwirkenden fungieren schließlich auch als Multiplikatoren für das Landesprogramm in die Bevölkerungsschichten. Vertretene Zielgruppen sind neben kommunaler und freier Träger sowie Politik und Verwaltung, der Regionalbeirat für Arbeitsmarktpolitik Südwestthüringen, Jugendliche und junge Erwachsene, ElternsprecherInnen, SeniorInnen, Pflegebedürftige bzw. Angehörige pflegender Menschen, Menschen mit Behinderung und ehrenamtlich engagierte BürgerInnnen.

Sollten Sie Ideen und Anregungen haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen und wir treten die Themen an die entsprechende Gruppe heran.

Die Förderung

Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Landesförderung ist ein integrierter Sozialplan. Der Integrierte Sozialplan des Landkreises Schmalkalden-Meiningen [PDF] wurde durch die Sozialplanung im Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit im Jahr 2019 fertiggestellt. Er bildet die Basis für die weitere integrierte Arbeit und beinhaltet auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse mehrere Ziele und Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern des LSZ:

1 – Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung

2 – Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Sorgearbeit

3 – Bildung im familiären Umfeld

4 – Beratung, Unterstützung, Information

5 – Wohnumfeld und Lebensqualität

6 – Dialog der Generationen

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln des LSZ sollen insbesondere neue Projekte, Maßnahmen, Einrichtungen und Angebote gefördert werden, die

  • die Ziele des Integrierten Sozialplans des Landkreises Schmalkalden-Meiningen verfolgen und
  • zur Deckung bestehender Bedarfe erforderlich sind.

Sie sollen Ehrenamt und zivilgesellschaftliches Engagement besonders einbinden, fördern und möglichst nachhaltig auf die soziale Infrastruktur wirken.

Anträge auf Förderung von Projekten im Rahmen des LSZ sind schriftlich bis spätestens zum 15.10. des Vorjahres unter Verwendung der unten bereitgestellten Antragsformulare zu stellen.

Förderungen für Mikroprojekte (beantragte Zuwendungen bis 1.000 € bei Gesamtausgaben bis max. 5.000 €) können auch unterjährig, jedoch bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres beantragt werden. Die Anträge für Mikroprojekte müssen immer mindestens zwei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Antragsberechtigt sind:

  • kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Spitzenverbände der freien Wohlfahrt und die ihnen angeschlossenen Organisationen und Trägern
  • andere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
  • gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale Initiativen, die keinem Spitzenverband angehören (nach Einzelfallentscheidung).

Konkrete Angaben zur Förderung finden Sie in der Richtlinie des Landkreises zum LSZ [PDF].

Weitere Informationen zum LSZ finden Sie auch auf:
www.lsz-thueringen.de [LINK]

Ansprechpartner

Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit - Sozialplanung
Telefon: 03693/485-8507 od. -8541
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: fb.soziales@lra-sm.de

Formulare

Weiterführende Informationen

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.