Für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Entscheidungen werden hierbei vor allem zu folgenden Anliegen getroffen:
- Feststellung des Vorliegens einer Behinderung sowie des Grades der Behinderung
- Zuerkennung von Merkzeichen
- Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.
Die Sachbearbeitung erfolgt für den gesamten Landkreis in der Außenstelle des Landratsamtes in Schmalkalden. Antragsformulare sind jedoch auch im Landratsamt in Meiningen in Haus II an der Rezeption erhältlich bzw. können die ausgefüllten Anträge zur Weiterleitung nach Schmalkalden auch in Meiningen abgegeben werden.
Die Ansprechpartner treffen Sie in der Außenstelle Schmalkalden an:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Außenstelle Schmalkalden
Sandgasse 2
98574 Schmalkalden
Telefon: 03683/682-0
Fax: 03683/682-402873
