Veterinäramt hebt Stallpflicht für Geflügel vorläufig auf

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat die seit November geltende Stallpflicht für Geflügel in den ausgewiesenen Risikogebieten vorläufig aufgehoben. Das gab das Landratsamt am Donnerstag bekannt. Die Aufstallung war insbesondere für Orte entlang der Werra aufgrund des erhöhten Geflügelpest-Risikos angeordnet worden.

„Der bundesweite Rückgang der Geflügelpest-Fallzahlen ermöglicht uns nun eine verantwortungsvolle Lockerung der Auflagen“, erklärte Amtstierarzt und Fachdienstleiter Dr. David Sporn. „Wir haben in unserem Landkreis keinen Fall der Geflügelpest feststellen müssen – sicherlich auch dank der konsequent eingehaltenen seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen.“

Die Entscheidung sorgt insbesondere unter Geflügelhaltern für Erleichterung: Eine dauerhaft stallgebundene Haltung, vor allem bei Enten und Gänsen, kann aufgrund eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten und Reizarmut zu deutlichen Belastungen führen.

Vorsicht bleibt dennoch geboten

Die Geflügelpest ist weiterhin verbreitet und zirkuliert vor allem unter Wildvögeln. Ein Viruseintrag in Hausgeflügelbestände hätte nach wie vor gravierende Folgen und muss unbedingt verhindert werden. Aus diesem Grund wurde ausschließlich Punkt 1 der im November erlassenen Allgemeinverfügung – die Aufstallungsanordnung – aufgehoben.

Alle weiteren Regelungen bleiben vollständig in Kraft und sind weiterhin zu beachten. Dazu gehören insbesondere:

  • Nutzung von Fließgewässern verboten: Kein Fließgewässer im Landkreis darf als natürlicher Auslauf für gehaltenes Geflügel genutzt werden (z. B. Hausenten nicht auf Bächen schwimmen lassen).
  • Fütterungsverbot im Freien: Hausgeflügel darf weiterhin nicht im Freien gefüttert werden.
  • Meldepflicht bei Auffälligkeiten: Bei Veränderungen im Bestand – etwa sinkender Legeleistung oder vermehrten Verendungen – ist umgehend der bestandsbetreuende Tierarzt oder das Veterinäramt zu informieren.
  • Anmeldepflicht ab dem ersten Tier: Jede Geflügelhaltung, auch Kleinsthaltungen „ab dem ersten Huhn“, muss beim Veterinäramt gemeldet sein.

Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gerne zur Verfügung:

Telefon: 03693 / 485-8139

E-Mail: vet.amt@lra-sm.de

Allgemeinverfügung: Aufhebung Aufstallungsanordnung Landkreis Schmalkalden-Meiningen entlang Werra und Großbetriebe