Staatsangehörigkeit und Namensänderung
Der Bereich Personenstandswesen hat verschiedene Aufgaben. Er berät und entscheidet über Anträge zur Staatsangehörigkeit und zu Namensänderungen. Außerdem überwacht der Fachdienst die Arbeit aller Standesämter im Landkreis.
Einbürgerung (Die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten)
Personen aus anderen Ländern können die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Aufenthalt: Man muss seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
- Sprache: Es müssen gute Deutsch-Kenntnisse (B1-Niveau) nachgewiesen werden.
- Wissen: Man muss sich mit den Gesetzen und dem Leben in Deutschland auskennen.
- Besonderheit: Seit dem 27. Juni 2024 darf man seine alte Staatsangehörigkeit meistens behalten (Mehrstaatigkeit). Man muss die alte Staatsangehörigkeit also nicht mehr abgeben.
Genauere Informationen finden Sie in der Integreat App [LINK].
Weitere Aufgaben im Bereich Personenstandswesen
- Staatsangehörigkeit prüfen: Feststellen, ob jemand bereits die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Namensänderung: Den Vor- oder Familiennamen offiziell ändern lassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- Aufsichtsbehörde: Der Fachdienst überwacht die Arbeit aller Standesämter im Landkreis.
Termine online buchen
Um Wartezeiten zu vermeiden, können Termine beim Landratsamt direkt im Internet gebucht werden:
Ansprechpartner
Fachdienst Ausländer- und Personenstandwesen
Tel.: 03693 / 485 - 8157
Fax: 03693 / 485 - 8261
E-Mail: abh@lra-sm.de
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
