Informationen zu Versammlungen und Demonstrationen
Wer eine Versammlung, eine Kundgebung oder eine Demonstration unter freiem Himmel plant, muss dies vorher anmelden. Das gilt für alle Veranstaltungen, die draußen stattfinden.
Wichtige Regeln für die Durchführung:
- Anmeldung: Die Veranstaltung muss bei der zuständigen Behörde (dem Landratsamt) angemeldet werden.
- Auflagen: Die Behörde prüft die Anmeldung. Sie kann bestimmte Regeln für den Ablauf festlegen. Das nennt man Auflagen. Diese Auflagen dienen zum Beispiel der Sicherheit der Teilnehmer oder des Verkehrs.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: ordnung@lra-sm.de
Formulare
Hinweis: Dieser Bereich befindet sich noch in Bearbeitung. Die Formulare stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.
Anzeige einer Kundgebung eines Aufzuges [PDF]
Merkblatt zur Anmeldung von Versammlungen, Kundgebungen, Aufzügen [PDF]*
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
