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Versammlungen und Demonstrationen

Informationen zu Versammlungen und Demonstrationen

Wer eine Versammlung, eine Kundgebung oder eine Demonstration unter freiem Himmel plant, muss dies vorher anmelden. Das gilt für alle Veranstaltungen, die draußen stattfinden.

 

Wichtige Regeln für die Durchführung:

  • Anmeldung: Die Veranstaltung muss bei der zuständigen Behörde (dem Landratsamt) angemeldet werden.
  • Auflagen: Die Behörde prüft die Anmeldung. Sie kann bestimmte Regeln für den Ablauf festlegen. Das nennt man Auflagen. Diese Auflagen dienen zum Beispiel der Sicherheit der Teilnehmer oder des Verkehrs.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: ordnung@lra-sm.de

Formulare

Hinweis: Dieser Bereich befindet sich noch in Bearbeitung. Die Formulare stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.

Anzeige einer Kundgebung eines Aufzuges [PDF]

Merkblatt zur Anmeldung von Versammlungen, Kundgebungen, Aufzügen [PDF]*

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.