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Eingliederungsleistungen

Fördermöglichkeiten zur Eingliederung in Arbeit

Vorrangiges Ziel der Arbeit im Bereich Eingliederung ist die Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in Arbeit oder Ausbildung. Dafür steht eine Vielzahl von Förderinstrumenten zur Verfügung. In den Beratungsgesprächen werden Sie ausführlich dazu informiert. Die Entscheidung, ob und welche Förderungen in Frage kommen, trifft der zuständige Sachbearbeiter Eingliederung in Arbeit. Grundsätzlich müssen Sie den Antrag vor dem leistungsbegründeten Ereignis stellen, ein Rechtsanspruch auf bestimmte Förderleistungen besteht im SGB II nicht.