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Der Regelbedarf

Ganz gleich ob Frühstück, Shampoo oder eine warme Jacke und Bettdecke – wir stehen Ihnen zur Seite und sichern Ihre Grundbedürfnisse finanziell ab. Dazu gehören die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Möbel und der Strom – in Behördensprache unter dem Begriff „Regelbedarf“ bekannt. In welcher Höhe Ihnen das Geld für diese alltäglichen Dinge zusteht, hängt von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen (allein lebend, Partnerschaft) ab. Die Regelsätze werden jährlich zum 01.Januar angepasst und sind über diesen Link in ihrer aktuellen Höhe einzusehen.

Der volle Regelsatz wird nur bei entsprechender Leistungsberechtigung gezahlt. Bei der Feststellung der Leistungsberechtigung werden vorhandenes Vermögen und Einkommen – nach Abzug bestimmter Freibeträge – berücksichtigt. Vermögen und Einkommen aller in einer „Bedarfsgemeinschaft“ zusammen lebenden Personen werden gemeinsam betrachtet.