COVID 19 – Erleichterter Zugang ins SGB II – Antragsunterlagen hier

Mit Beschluss des Bundesrates und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist seit 27.03.2020 der erleichterte Zugang zu SGB II-Leistungen geregelt.

Die in § 67 SGB II getroffenen Regelungen umfassen für alle Antragstellungen, die im Zeitraum vom 01.03.2020 – 31.12.2022 erfolgen,

  • die Aussetzung der Vermögensprüfung,
  • die Anerkennung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung.

Für den vereinfachten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II wurde zudem ein Kurzantrag entwickelt, welchen Sie nachfolgend finden. Um Ihnen und den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft schnell und unbürokratisch die Ihnen zustehenden Leistungen auszahlen zu können, bitten wir Sie darum, in jedem Falle die

folgenden Unterlagen immer ausgefüllt an uns zu übersenden:

Ausfüllhinweise zum Hauptantrag erhalten Sie hier.

Haben Sie Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft? Je nachdem, wie alt Ihre Kinder sind, füllen Sie bitte die nachfolgenden Anlagen aus:

Kinder unter 15 Jahre: Antragsvordruck

Weitere Personen ab 15 Jahre (z.B. Kinder ab 15 Jahre, Partner) in der Bedarfsgemeinschaft: Antragsvordruck

Sie sind über 25 Jahre und leben mit Ihren Eltern zusammen? Oder Sie leben mit sonstigen Verwandten (Onkel, Tanten, Großeltern etc.) zusammen?

Dann füllen Sie bitte für jede Person die

Anlage HG aus.

Sie leben in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammen?

Dann füllen Sie bitte die

Anlage VE aus.

Sie möchten einen Mehrbedarf beantragen, z.B. weil Sie schwanger sind oder eine kostenaufwändige Ernährung benötigen?

Dann füllen Sie bitte

die Anlage Mehrbedarf (MEB) aus.

Da derzeit leider keine persönlichen Vorsprachen im Kommunalen Jobcenter, z.B. zur Prüfung Ihrer Identität, möglich sind, bitten wir Sie zu Ihrem Antrag folgende Dokumente in Kopie einzureichen:

  • Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument des Antragstellers und Partners
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • aktuelle Chipkarte Ihrer Krankenkasse
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Mietvertrag oder aktuelle Mietbescheinigung
  • Arbeitsvertrag und Lohnnachweise, sofern Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen
  • Ggf. die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zur Bearbeitung Ihres Antrages ggf. die Vorlage weiterer Unterlagen, als die hier genannten, erforderlich sein kann. Die Sachbearbeitenden des Kommunalen Jobcenters informieren und beraten Sie dazu entsprechend.

Sie können die Unterlagen auch mit dem Handy abfotografieren und uns als Anhang per Mail an sst_jobcenter(a)lra-sm.de senden.

Sollte es Ihnen gar nicht möglich sein, die o.g. Dokumente vorzulegen, so teilen Sie uns dies bitte im Antragsverfahren schriftlich mit.

Folgendes ist beim Einreichen der Anträge per E-Mail unbedingt zu beachten:

  • Die Anträge, Anlagen und Unterlagen müssen direkt als Datei im PDF-Format im Anhang einer E-Mail vorhanden sein. Aus technischen Gründen kann ein Download der Dateien (zum Beispiel über einen angefügten Link) nicht erfolgen und damit nicht weiter verarbeitet werden.
  • Die gesendeten Anträge, Anlagen und Unterlagen müssen als Dateien im PDF-Format gesendet werden und dürfen nicht für die weitere Bearbeitung gesperrt sein, z.B. muss der Druck und das Abspeichern der Antragsunterlagen im Jobcenter möglich sein.

Das Kommunale Jobcenter hat eine Servicehotline für Selbständige, Freiberufler und alle anderen Betroffenen geschaltet. Diese lautet: 03693 485 – 8444.

Information: Dieser Freibetragsrechner kann Personen mit Einkommen oder anderen Sozialleistungen nochmals Informationen liefern, ob dem Grunde nach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen könnte.