+++Jobcenter für Publikumsverkehr ab sofort geschlossen+++

Aufgrund der aktuellen Situation schränkt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ab sofort den Besucherverkehr stark ein. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen mit der Außenstelle Schmalkalden ist bis auf Weiteres für den Besucherverkehr komplett geschlossen. Hiervon betroffen ist auch das Kommunale Jobcenter. Eine persönliche Vorsprache an der Rezeption in Meiningen, Haus II oder im Jobcenter ist somit nicht mehr möglich.

Viele Anliegen können telefonisch, per E-Mail, auf dem regulären Postweg oder durch Einwerfen von Unterlagen in den Briefkasten des Landratsamtes geklärt werden. Die eingehenden Anfragen werden auch ohne persönlichen Kontakt bearbeitet.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen die Termine nicht absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen. Anderweitige Anliegen und Anfragen können Sie dem Jobcenter über das Kontaktformular mitteilen. Ferner ist die Servicestelle unter der Telefonnummer 03693 485 8444 erreichbar.

Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentriert sich das Kommunale Jobcenter auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Dafür schaffen wir die Voraussetzungen. Wir wollen die Zahlung von Geldleistungen in dieser schwierigen Lage sicherstellen.

Wir haben für alle Kundinnen und Kunden folgende Informationen:

1.    Keine Persönliche Vorsprachen:

Eine Arbeitslosmeldung kann telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.

Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.

Stellen Sie Anträge formlos per Mail oder werfen Sie diesen in den Hausbriefkasten ein. Die Antragsunterlagen können sowohl Online ausgedruckt werden und telefonisch angefragt werden. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.

2.   Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung

Sie können die Meldung telefonisch vornehmen – Servicestelle: 03693 485 8444.

Außerdem finden Sie:

– Anträge auf Arbeitslosengeld II

– Weiterbewilligungsanträge für die Grundsicherung

auf der Homepage des Kommunalen Jobcenters hier.

3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt

Da jetzt Termine entfallen oder ein persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen vom Jobcenter angewiesen sind, sichergestellt ist.

Unsere Arbeitsfähigkeit ist gewährleistet. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.

„Die derzeitige Situation erfordert die Mitwirkung aller, um die Bevölkerung  und unsere Mitarbeiter zu schützen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so Landrätin Peggy Greiser. „Aus diesem Grund bitte ich um Verständnis für die eingeleiteten Maßnahmen.“