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Gewässerbenutzung

Genehmigungen für die Wasserentnahme und -einleitung

Die Benutzung von oberirdischen Gewässern und Grundwasser ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Dazu zählen u. a. Wasserentnahmen, das Einleiten von Stoffen oder Abwasser, das Aufstauen oder Absenken von Gewässern sowie Maßnahmen, die die Wasserqualität beeinflussen können.

Bestimmte Nutzungen sind im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs erlaubnisfrei, z. B. Baden, Tauchen, Schöpfen mit Handgefäßen oder das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor. Auch einige Grundwasserentnahmen in geringen Mengen, etwa für private Gartenbewässerung oder landwirtschaftliche Zwecke, sind unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei.

Erlaubnispflichtige Wasserentnahmen müssen seit 2023 mit Wasserzählern erfasst und jährlich dokumentiert werden. Die Daten sind bis zum 31.03. des Folgejahres elektronisch an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) zu übermitteln.

Ansprechpartner

Fachdienst Wasser und Naturschutz - Untere Wasserbehörde
Telefon: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: wasser@lra-sm.de

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