1. Vorsorgeuntersuchung an Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien in allen 4. und 8. Klassen sowie an den Förderschulen und am Sportgymnasium alle 2 Jahre
- Überprüfung des Impfstandes
- Durchführung eines Seh- und Hörtests sowie einer körperlichen Untersuchung
- Beratung zu individuellen Fragen und Problemen der Schüler und Schülerinnen
2. Einschulungsuntersuchung der Kinder, die bis einschließlich 01. August des entsprechenden Jahres 6 Jahre alt werden (Auf Wunsch der Eltern ist eine vorzeitige Einschulungsuntersuchung möglich bei Kindern, die bis 30. Juni des Einschulungsjahres 5 alt Jahre werden.)
- Durchführung eines standardisierten Entwicklungstests
- Durchführung eines Seh- und Hörtests sowie einer körperlichen Untersuchung
- Überprüfung des Impfstandes
- Auswertung der Ergebnisse verbunden mit einer ausführlichen Beratung mit den Eltern
3. Vorsorgeuntersuchung in den Kindertagesstätten
- Durchführung eines altersentsprechenden Entwicklungstests
- Durchführung eines Seh- und Hörtests sowie einer körperlichen Untersuchung
- Überprüfung des Impfstandes
- Beratung der Eltern und Weiterleitung individueller Empfehlungen zur Unterstützung einer altersentsprechenden kindlichen Entwicklung
4. Begutachtung von Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr i.R. der Eingliederungshilfe
Kontakt
Frau Naumann & Frau Garbe
Haus 2, Zimmer 330
Tel.: 03693/485-8729
Fax: 03693/485-8470
Frau Raßbach
Haus 2, Zimmer 331
Tel.: 03693/485-8730
Fax: 03693/485-8470