Dieses Jahr steht das Großprojekt der amtlichen Statistik an: der Zensus 2022. Im Rahmen des Zensus werden grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation in Deutschland erhoben. Dafür werden ab dem 15. Mai 2022 über 30 Millionen Menschen in Deutschland befragt.
Wie funktioniert der Zensus?
Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche: eine Bevölkerungszählung, sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung. Die Bevölkerungszählung wird auf Basis der amtlichen Melderegister durchgeführt. Dadurch müssen nicht alle Menschen befragt werden, wie es bei einer klassischen Volkszählung der Fall wäre. Die Daten aus den Melderegistern werden durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Per Zufallsverfahren werden Anschriften ausgewählt, an denen alle dort lebenden Personen befragt werden. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden knapp 20.000 Personen an über 5.000 Anschriften befragt.
Woher wissen Bürgerinnen und Bürger, dass sie für eine Befragung des Zensus ausgewählt wurden?
Teilnehmende an der Befragung der Haushalte und Wohnheime erhalten eine schriftliche Terminankündigung von einer Interviewerin oder einem Interviewer.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum werden für die Gebäude- und Wohnungszählung vom zuständigen Statistischen Landesamt postalisch kontaktiert.
Wie wird die Befragung durchgeführt?
Die Bevölkerungszählung (Zensus) wird stichprobenartig durchgeführt. Diese ist gegliedert in eine kurze persönliche Befragung an der Haustür und eine Onlinebefragung. Für die persönliche Befragung erhalten alle ausgewählten Bürgerinnen und Bürger vorab eine Terminankündigung im Briefkasten. Das Interview an der Haustür wird durch speziell geschulte Erhebungsbeauftragte durchgeführt und dauert etwa fünf Minuten.
Die Gebäude- und Wohnungszählung findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten dazu erhalten die Teilnehmenden mit einem Anschreiben. Sollte keine Möglichkeit bestehen, die Fragen online zu beantworten, erhalten die Befragten einen Papierfragebogen mit dem Erinnerungsschreiben.
Erklärvideo „Gebäude- und Wohnungszählung“
Was machen Teilnehmende, die am Befragungstermin verhindert sind?
Bürgerinnen und Bürger, die am angesetzten Befragungstermin verhindert sind, können einen anderen Termin vereinbaren. Die Kontaktdaten finden sich auf der Terminankündigung der oder des Erhebungsbeauftragten.
Welche Corona-Schutzmaßnahmen werden für die Personenbefragung ergriffen?
Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür erledigt werden. Alle weiteren Fragen können online beantwortet werden. Die Erhebungsbeauftragten betreten nur auf ausdrücklichen Wunsch der Befragten die Wohnung oder das Haus.
Welche Fragen enthalten die Fragebogen?
In den Fragebogen zur Bevölkerungszählung werden beispielsweise Daten zum Geburtsdatum, Geschlecht, Familienstand oder zur Staatsangehörigkeit abgefragt. Die meisten Befragten beantworten auch weitere Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit und Beruf.
Bei der Gebäude- und Wohnungszählung gibt es beispielsweise Fragen zur Art des Gebäudes, der Größe, des Baujahrs oder zur Nettokaltmiete.
Musterfragebögen zur Haushaltebefragung sind unter www.zensus2022.de abrufbar.
Wer muss Fragen zum Zensus beantworten?
Wenn ein Haushalt für den Zensus ausgewählt wurde, sind grundsätzlich alle in diesem Haushalt lebenden Personen auskunftspflichtig. Für die kurze persönliche Befragung kann auch ein Haushaltsmitglied stellvertretend für alle anderen antworten. Minderjährige sind nur dann selbst auskunftspflichtig, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.
Müssen Bürgerinnen und Bürger beim Zensus antworten?
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Wer nicht rechtzeitig antwortet, wird freundlich erinnert.
Kontakt für Rückfragen zum Zensus 2022:
Leiter Erhebungsstelle Zensus
Landkreis Schmalkalden-Meiningen
T. Hausner
Telefon: 03693/88007-55
E-Mail: t.hausner@lra-sm.de
Weitere Informationen unter: www.zensus2022.de und www.lra-sm.de/zensus