Positiv Getestete werden aufgefordert, sich anhand eines Formulars als Infizierte zu melden und in diesem Zusammenhang notwendige personenbezogene Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
Dies kann über die Internetseite www.lra-sm.de erfolgen.
Laborbefunde werden dem Gesundheitsamt übermittelt, jedoch liegen nicht alle notwendigen Daten immer vor.
Eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt wird NICHT erfolgen.
Folgende Beispiele dienen zur Orientierung
Fall 1: Sie selbst wurden positiv auf das Coronavirus getestet?
Ab dem Zeitpunkt eines positiven Selbsttests oder PCR Tests wird Ihnen empfohlen, sich freiwillig in Absonderung zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen und Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren.
Wenn Sie mittels eines Selbsttests positiv auf das Coronavirus getestet worden sind, wird Ihnen empfohlen mittels einer PCR-Untersuchung das Ergebnis bestätigen zu lassen.
PCR-Tests werden von niedergelassenen Ärzten durchgeführt.
Fall 2: Bei Ihnen liegt der Verdacht auf Erkrankung an COVID-19 vor?
Dies trifft zu, wenn Sie erkennbare Symptome zeigen, die auf eine solche Erkrankung hindeuten können (insbesondere akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Atemnot oder Fieber im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Schnupfen oder Husten) oder ein positiver Selbsttest vorliegt. Eine Überprüfung des positiven Selbsttest bzw. der Symptome kann über den Hausarzt erfolgen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummer des Fachdiensts Gesundheit:
03693-485 4000
Bitte hinterlassen Sie uns eine Nachricht und Ihre Telefonnummer. Wir werden Sie umgehend kontaktieren.