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Hinweise zu öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen

Hier finden Sie Hinweise zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen. Diesbezügliche Rechtsgrundlagen sind in der aktuellen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt.

Diese Verordnung tritt am 2. Februar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft. 

Hinweise zu öffentlichen Veranstaltungen

Anzeigepflicht von öffentlichen Veranstaltungen

Die Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen erfolgt ausschließlich über die kommunalen Ordnungsbehörden unter den Maßgaben des Ordnungsbehördengesetztes (OBG). Der Veranstalter hat darüber hinaus ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen, vorzuhalten und dessen Anwendung sicherzustellen. Auf Verlangen der Behörde ist dieses durch die verantwortliche Person vorzulegen. Das Gesundheitsamt wird auch weiterhin durch die Ordnungsämter der Kommunen im Zuge der fachlichen Stellungnahme beteiligt.