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Aktuelle Informationen für Reisende

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Hinweis

Die Bundesregierung hat die Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung beschlossen. Zum 1. Juni 2022 endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft. Ab dem 11. Juni 2022 wurden zudem die verbliebenen coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten aufgehoben. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes aber nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.

Weitere Details zu der Einreise aus Drittstaaten 

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Rückreise/ Einreise nach Deutschland auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums 

Vor Reiseantritt ins Ausland informieren Sie sich bitte auf der Internetseite des Auswertigen Amtes oder per APP  „Sicher Reisen“ des Auswärtigen Amtes.


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