Die Thüringer Landesregierung setzt mit einer neuen Ehrenamtsförderung einen Meilenstein für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Auf Basis des im Juli 2024 verabschiedeten Ehrenamtsgesetzes stellt das Land künftig in einem Landesprogramm 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um das Ehrenamt in Thüringen zu stärken – zielgerichtet und nah an den Menschen.
Die neue Förderung ist ein Ehrenamtsturbo für Thüringen und erfolgt digital und bürgernah, so der Thüringer Ehrenamtsminister Stefan Gruhner. Eine entsprechende Übersicht mit allen wichtigen Informationen und Förderbedingungen sind in dem hier verlinkten Factsheet hinterlegt.
Neue Richtlinie, die das Ehrenamt breit und vielfältig fördert:
Wer wird gefördert?
Einzelpersonen, Gruppen/Initiativen, juristische Personen
Voraussetzung:
unentgeltliches, gemeinwohlorientiertes (gemeinnütziges) Engagement insbesondere in den Bereichen
- Heimat, Demokratie, Europa, Brauchtum- und Kultur
- Sport, Bildung und Gesundheit
- Brand-, Katastrophen- und Heimatschutz
- Soziales, Kirche, Religion und Weltanschauung
- Tier-, Natur- und Umweltschutz, Arterhaltung und Tierhaltung
Was kann gefördert werden?
- Projekte mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 50.000 EUR
- Kooperationsprojekte: mit Zuschüssen von 5.000 EUR bis 100.000 EUR
Förderfähig sind beispielsweise:
- Veranstaltungen zur Ehrung und Auszeichnung verdienter Ehrenamtlicher
- Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung von Menschen in Not oder für Vereinsmitglieder mit besonderen Aufgaben (Bei Mitgliederbetreuung oder in der Organisation).
- Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt
- Weiterbildungen für Vorstände und solche die es werden sollen.
- Investitionen (zum Beispiel Anschaffung von Hard- und Software für Mitgliederverwaltung, zur Absicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit).
- Kosten von Trainerlizenzen.
Voraussetzung:
- Sie stärken in Thüringen das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement.
- Grundsätzlich ein Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtkosten (geht auch als Eigenleistung)
Wichtig: Alle Förderinhalte können kombiniert werden.
Welche Antragsfristen gibt es?
Projektförderung 2025: bis zum 15. September 2025.
Projektförderung 2026: vom 1. Dezember 2025 bis 15. April 2026.
Anträge in Notlagen können jederzeit gestellt werden!
Was kann in Notsituationen gefördert werden:
- Existenzsicherung bei unverschuldeter Notlage und besonderer Bedeutung der Organisation für das Ehrenamt in Thüringen.
- Kosten für Rechts- oder Steuerberatung für Vereine.
- Unterstützung bei Unfällen und Haftpflichtschäden.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Der Antrag kann nur digital gestellt werden unter: https://thueringen.de/ehrenamt/foerderung.
Benötigt werden unter anderem:
- Personalausweis
- Gemeinwohl-/Gemeinnützigkeitsnachweis
- Satzung, Verträge, Registerauszüge
- Projektbeschreibung oder Begründung einer Notlage
Wie geht es weiter?
- Bei Projektanträgen bis 50.000 Euro kann nach Antragstellung mit dem Vorhaben in eigener Verantwortung begonnen werden.
- Die Förderzusage erfolgt schnellstmöglich nach Ende der Antragsfrist und hängt vom Antragsvolumen sowie den verfügbaren Haushaltsmitteln ab
- Wichtig: Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Kontakt & Hilfe:
Alle Infos zur neuen Ehrenamtsförderung findet man unter https://thueringen.de/ehrenamt
Fragen zur Antragstellung sind bitte an das Thüringer Landesverwaltungsamt zu richten:
E-Mail: servicecenter-agr4@tlvwa.thueringen.de
Telefon: 0361/57 333 2000
Zum Download:
Factsheet Ehrenamtsförderung [PDF]
Das Land Thüringen fördert ehrenamtliches Engagement darüber hinaus durch:
- über 400.000 Euro aus Lottomitteln für gemeinnützige Projekte (im Halbjahr 2025)
- Neuer GEMA-Pauschalvertrag zur finanziellen Entlastung der Vereine: 2025 stehen 200.000 Euro zur Verfügung, ab 2026 jährlich 300.000 Euro.
- die Thüringer Ehrenamtsstiftung:
- Mit 3,5 Millionen Euro wird sie institutionell gefördert.
- Zusätzlich fließen 2,79 Millionen Euro in Programme zur Stärkung kleiner Vereine, insbesondere im ländlichen Raum – allein 2,5 Millionen Euro davon in das Programm „Aktiv vor Ort“.
- 1,38 Millionen Euro für den Ausbau und die Weiterentwicklung von Freiwilligenagenturen in derzeit 18 Landkreisen und kreisfreien Städten
- für den Erhalt von Kultur und Tradition erhält der Heimatbund Thüringen 93.100 Euro, der Landestrachtenverband 116.120 Euro.