Am 22. Februar werden auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Kindergärten und Primärstufen (Klassenstufen 1 bis 4) in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln (Stufe Gelb – ausgenommen Grundschule Walldorf). Damit entfällt die Notbetreuung, alle Kinder gehen wieder in die Schule oder die Kita und die Betreuung bzw. Beschulung erfolgt in festen Gruppen. Ab 1. März sollen die Klassenstufen 5 und 6 folgen und ebenfalls in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, ob das auch für die höheren Klassenstufen gilt, ist dann von der Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen abhängig.
„Das Land Thüringen hat die Entscheidung getroffen, dass die Kitas, sowie die Grund- und Förderschulen in Thüringen ab 22. Februar trotz bundesweit höchster Inzidenzzahlen wieder öffnen sollen“, sagt Landrätin Peggy Greiser. Aus Sicht der Eltern, die teilweise im Zwei-Schichtsystem ihr Berufsleben mit dem Homeschooling verbinden müssten und aus Sicht der Schüler, die dringend auf die Rückkehr Präsenzunterricht warteten, sei dieser Schritt sicherlich richtig. Vor dem Hintergrund der sich rasant in Deutschland ausbreitenden britischen Variante berge er aber auch große Risiken, weil man weiß, dass sich die Mutationen auch stärker unter Kindern verbreiteten. „Wir haben uns im Landkreis Schmalkalden-Meiningen nach intensiver Abwägung im Krisenstab entschieden, keinen generellen Sonderweg zu gehen, uns aber bei Ausbruchsgeschehen in Schulen oder Kitas die Schließung von einzelnen Einrichtungen vorzubehalten“, so die Landrätin.
Eine derartige Entscheidung hat das Gesundheitsamt in Verbindung mit dem Krisenstab des Landkreises heute für die Grundschule Walldorf gefällt. Nach Coronafällen bei Lehrern, Erziehern und Schülern in Rahmen der Notbetreuung sowie dem Nachweis der britischen Mutation B1.1.7 in der Einrichtung, sieht das Gesundheitsamt aus Infektionsschutzsicht im Sinne aller Betroffenen keine andere Möglichkeit, als die Einrichtung bis einschließlich 5. März zu schließen. Die Grundschule Walldorf wird damit in die Stufe „rot“ versetzt, somit gibt es in dem vorgenannten Zeitraum auch kein Notbetreuungsangebot. Der Unterricht in den genannten Einrichtungen erfolgt ab kommenden Montag ausschließlich im häuslichen Lernen. Konkrete Informationen hierzu erfolgen über die Schulleitung. Die Kinder und Eltern erhalten während der Schulschließung im Wege einer Notbesetzung des Verwaltungsteils der Schule die Möglichkeit, sich auf den Distanzunterricht vorzubereiten sowie Lehrmaterialien, Informationen und Ähnliches aus der Einrichtung zu erhalten.
Die Schulschließung ist nicht gleichbedeutend mit einer allgemeinen Quarantäne.
Das Gesundheitsamt empfiehlt aber dem Personal, den Eltern und Kindern dringend jegliche Kontakte zu vermeiden und sich möglichst abzusondern. Amtlich verordnete häusliche Quarantäne gilt nur für die Indexfälle sowie für die vom Gesundheitsamt dazu ermittelten Kontaktpersonen. Bei einer behördlich – im Sinne des Infektionsschutzgesetzes – verordneten Schulschließung können die Arbeitgeber Entschädigungen bei Betreuungserfordernis ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Thüringer Landesverwaltungsamt gelten machen, da keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung für die Mitarbeiter besteht (https://ifsg-online.de/index.html).
„Wir werden auch in anderen Einrichtungen konsequent und entschlossen handeln und bitten daher schon im Vorfeld um Verständnis bei allen Beteiligten.“ Wichtig sei aus Sicht des Landkreises auch, dass Lehrer von dem freiwilligen wöchentlichen Schnell-Testangebot des Bildungsministeriums Gebrauch machen. „Sinnvoll wäre dies mit entsprechender Einwilligung der Eltern auch für alle Schüler anzubieten“, so die Landrätin. „Das Land ist hier in der Verantwortung, eine Hygiene- und Teststrategie für seine Mitarbeiter sowie für Schülerinnen und Schüler zu entwickeln, die einen dauerhaften Betrieb der Schulen ermöglicht. „Ansonsten müssen wir uns auf einen weiteren Lockdown im Bildungsbereich einstellen. Auch die Schulleitungen haben bei Wiederöffnung eine hohe Verantwortung bei der Einhaltung der Hygienemaßnahmen in ihren Einrichtungen.“
Der Landkreis selbst startet ab kommenden Montag ein kostenloses Antigen-Schnelltest-Angebot für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Hierfür richtet der Krisenstab des Landkreises drei stationäre Testzentren ein, die sich in den Städten Schmalkalden, Meiningen und Zella-Mehlis befinden. Zusätzlich sind mobile Teams im Landkreis unterwegs, die kostenlose Schnelltests in verschiedenen Kommunen anbieten. Je nach Bedarf und Infektionsgeschehen werden die mobilen Teams in den kommenden Wochen flexibel eingesetzt. Die Termine sind auf der Internetseite des Landkreises (www.lra-sm.de/schnelltest) veröffentlicht.
Die Regelungen des Thüringer Bildungsministeriums im Einzelnen:
ab 22. Februar 2021:
- Kindergärten und Primarstufe (Klassenstufen 1 bis 4) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
- Damit entfällt die Notbetreuung.
- Die Betreuung und Beschulung erfolgen im Primärbereich in festen Gruppen, alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule.
ab 1. März 2021:
- Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb.
- Die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt.
- Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet ab Klasse 5: entweder Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel). Hier haben Schulen großen Handlungsspielraum.