Auf Grund der aktuellen Corona-Situation werden die Anträge auf Verlängerung des Jagdscheines derzeit ausschließlich auf dem Postweg bearbeitet.
Sollte ausnahmsweise eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, ist eine Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch zu vereinbaren. Julia Weiner (Anfangsbuchstabe Nachname: A-K) ist unter der Tel. 03693/485-8145 und Sabine Kirchner (Anfangsbuchstabe Nachname: L-Z) unter Tel. 03693/485-8146 erreichbar.
Alle betroffenen Jäger, deren Jagdscheine zum 1. April 2021 ihre Gültigkeit verlieren, können einen formlosen Antrag (mit Angabe über die Dauer der Verlängerung) bei der Unteren Jagdbehörde stellen.
Bei einem vollen Jagdscheinheft ist ein formeller Jagdscheinantrag auf Ausstellung eines neuen Jagdscheinheftes zu stellen. Das Formular dazu ist auf der Internetseite des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen unter www.lra-sm.de hinterlegt.
Dem Antrag mit beizufügen sind:
- Jagdscheinheft,
- Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung und
- zwei Passbilder (nur bei vollem Jagdscheinheft).
Antragsteller erhalten in jedem Fall einen Gebührenbescheid zur Erteilung der Verlängerung. Die Kosten sind dementsprechend vom Antragsteller zu überweisen.
Bei Vollständigkeit der oben genannten Nachweise, kann der Antrag ab sofort bei der Unteren Jagdbehörde gestellt werden.
Übersicht über die Kosten für die Erteilung der Verlängerung des Jagdscheines:
Dreijahresjagdschein
135 Euro
Jahresjagdschein
70 Euro
Tagesjagdschein
45 Euro
Jugendjagdschein
45 Euro
Falkner-Dreijahresjagdschein
105 Euro
Falkner-Jahresjagdschein
60 Euro
Falkner-Tagesjagdschein
45 Euro
Ausländer-Dreijahresjagdschein
135 Euro
Ausländer-Jahresjagdschein
70 Euro
Ausländer-Tagesjagdschein
45 Euro