Auch Unternehmen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen spüren die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus. Antworten auf Fragen rund um die Themen Kurzarbeit und Förderprogramme finden Sie hier:
Schutzkonzepte – Branchenregelung für Thüringen
Für bestimmte Branchen gibt es konkretisierende Regelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Branchenregelung für körpernahe Dienstleistungen (Stand: 20.12.21)
- Branchenregelung für den Einzelhandel (Stand: 01.03.22)
- Branchenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe (Stand: 01.03.12.22)
- Branchenregelungen für Veranstaltungen (Stand: 01.03.22)
- Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen (Stand 20.12.21)
- Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung (Stand: 20.12.21)
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.tmasgff.de/covid-19/schutzkonzepte
Verhaltensregeln in Unternehmen
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat zur Sicherstellung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes für Beschäftigte Allgemeine und tätigkeitsspezifische Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen in Verbindung mit COVID-19 veröffentlicht.
Aktuelle Corona-Maßnahmen für Arbeitsstätten
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfällt die Regelung des § 28b IfSG Abs. 1 -4 und somit die Verpflichtung zu 3G am Arbeitsplatz sowie zu Homeoffice. Alle Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin fort.
Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung sieht die Verpflichtung vor, nach der Gefährdungsbeurteilung Basisschutzmaßnahmen als Arbeitgeber umzusetzen. Das können sein:
- Angebot von Corona-Tests
- Einhaltung von AHA-Regeln
- Angebot an Masken
Zudem sollen Arbeitnehmer Angebote von Schutzimpfungen nutzen dürfen. Hier müssen die Unternehmen das Corona-Infektionsrisiko im konkreten betrieblichen Kontext bewerten und dann Maßnahmen in den Hygienekonzepten festlegen.
Weitere Informationen dazu:
Corona-Tests in Unternehmen
Der Arbeitgeber hat allen in Präsenz arbeitenden Beschäftigten mindestens einmal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Corona-Test anzubieten. Dieses Angebot kann für vollständig geimpfte bzw. genesene Mitarbeiter entfallen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer Südthüringen.
Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfall können Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen
Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbständige
Betroffene können weitere Informationen vom Thüringer Landesverwaltungsamt montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 0361/573321469 erhalten.
Zum Thema Kurzarbeitergeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit:
Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 / 45555 20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:
BAFA-Hotline: 06196 / 908 1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Bundesprogramm: Ausbildungsplätze sichern
Die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird verlängert. Anträge auf Ausbildungsprämien für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ für die Monate ab April 2021 und den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ können bis zum 15. Mai 2022 gestellt werden. In der Dritten Änderung der Ersten Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 22. Dezember 2021 finden Sie weitere Informationen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge für die Ausbildungsprämie sind bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Vor Einreichung des Antrages müssen Sie eine Bestätigung der IHK über die Anzahl der Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre sowie die Ausbildungsvergütung einholen und diese dann im Original oder als Kopie/Scan bei der BA oder Rentenversicherung einreichen.
Alle Formulare und weitere Informationen finden Sie hier: Bundesagentur für Arbeit – “Ausbildungsplätze sichern”
Für Auftrags- und Verbundausbildung: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Senden Sie den ausgefüllten Vordruck der IHK-Bescheinigung per E-Mail an folgende Adresse: hess@suhl.ihk.de
Die erforderliche IHK-Mitgliedsnummer finden Sie auf der Eintragungsbestätigung zu Ihren Ausbildungsverträgen.
Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung (Stand: 4. Januar 2022)
Auf der zweiten Seite des Dokumentes findet sich eine AUSWAHL WICHTIGER CORONA-UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN
DER BUNDESREGIERUNG FÜR UNTERNEHMEN für das Jahr 2022.
Beschluss Anlage Corona Wirtschaftshilfen Übersichten
Wirtschaftshilfen des Freistaates Thüringen
Wirtschaftshilfen sind durch die Thüringer Aufbaubank möglich.
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die KfW unterstützt mit ihren Corona-Hilfsprogrammen im Auftrag des Bundes und in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft Unternehmen aller Größen und Branchen, die aufgrund der Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. Hierfür stellt sie zinsgünstige Kredite für Investitionen und Betriebsmittel bereit. Diese können Unternehmen bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, beantragen. Die Kredite leiten die Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.
Seit dem 15. April 2020 kann der KfW-Schnellkredit 2020 für den Mittelstand beantragt werden. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (aber unter 250 Mitarbeitern), die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen Schnellkredit der KfW beantragen. Die KfW übernimmt dabei 100 Prozent des Bankenrisikos. Bis zum 30.04.2022 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 abschließen.
Bürgschaftsbank Thüringen
Gegebenenfalls benötigte Bürgschaften gewährt die Bürgschaftsbank Thüringen
Kommunales Jobcenter des Landkreises Schmalkalden-Meiningen – Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmer:
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise ein Sozialschutzpaket beschlossen. Dies ermöglicht rückwirkend seit dem 1. März 2020 einen erleichterten Zugang in die soziale Grundsicherung auch für (Solo-)Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit z.B. Kurzarbeitergeld. Die Regelungen gelten vorerst bis 31.12.2021.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge unter:
www.lra-sm.de/jobcenter oder in unserer Pressemitteilung.
Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise.
- Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (
SodEG) [PDF] - Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (
SodEG) [XLSX]
Die Anträge sind für Leistungen nach dem SGB VIII an den Fachdienst Jugend im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen (Tel.: 03693/485-8617), für Leistungen nach dem SGB IX und XII an den Fachdienst Soziales und Teilhabe (Tel.: 03693/485-8643) zu richten. Bei Rückfragen können Sie sich natürlich gerne an die beiden Fachdienste wenden.
Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen
Mit einem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Damit sollen Anreize zur Planung und Durchführung von Messen und Ausstellungen gesetzt werden. Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Im Falle einer pandemiebedingten Absage übernimmt die Absicherung maximal 80 Prozent der dadurch entstandenen veranstaltungsbezogenen Kosten.
Um von der Absicherung zu profitieren, müssen Messen und Ausstellungen spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung kann bis spätestens 28. Februar 2022 vorgenommen werden. Berücksichtigungsfähig sind Messen und Ausstellungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt. Die Antragstellung auf Auszahlung der Absicherung muss innerhalb von drei Monaten nach dem planmäßigen Durchführungsdatum der Messe oder Ausstellung, spätestens jedoch bis zum 15. November 2022 vorgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.sonderfonds-messe.de/
Überbrückungshilfe für Unternehmen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Überbrückungshilfe IV
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Überbrückungshilfe III Plus
Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022 (verlängert). Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern. Die diesbezügliche Frist wurde ebenfalls auf 31. März 2022 verlängert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Neustarthilfe Plus
Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31.März 2021 (verlängert). Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.
Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021.
Weitere wichtige Informationen:
Freistaat Thüringen
- Informationen beim TMWWDG, dem TMASGFF oder dem Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
- Hotline Thüringer Aufbaubank: 0800 / 534 5676
Wenn Lieferanten wichtige Produkte nicht liefern, gibt es sicher auch regionale Alternativen. Zugriff auf mehr als 4.500 Einträge bietet die Unternehmens- und Technologiedatenbank des LEG Thüringen.
Viele praktische Informationen für Unternehmer, Selbständige und Arbeitnehmer finden Sie auch auf den Internetseiten der Handwerkskammer Südthüringen und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen zusammengestellt:
IHK Südthüringen
Hotline: 03681 / 362 222
Überblick über Hilfe für Unternehmen:
www.suhl.ihk.de
www.suhl.ihk.de/coronavirus
Antworten auf häufig gestellte Fragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
www.dihk.de
Handwerkskammer Südthüringen
Hotline: 03681 – 3700
E-Mail (Außerhalb der Beratungszeiten): beratung@hwk-suedthueringen.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.bmwi.de
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Informationen zu Kurzarbeit und Sozialschutz
FAQ: Arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Wirtschaftsförderung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Telefon: 03693 / 485 8392