Auch Unternehmen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen spüren die Auswirkungen des neuartigen Coronavirus. Antworten auf Fragen rund um die Themen Kurzarbeit und Förderprogramme finden Sie hier:
Verhaltensregeln in Unternehmen
Die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer Südthüringen empfehlen "Verhaltensregeln im Unternehmen und bei Corona-Verdachtsfall". Das Merkblatt steht hier zum Download zur Verfügung.
Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfall können Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen
Entschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz für Arbeitgeber und Selbständige
Antragsformular für Arbeitgeber
Antragsformular für Selbständige
Betroffene können weitere Informationen vom Thüringer Landesverwaltungsamt montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 0361/573321469 erhalten.
Zum Thema Kurzarbeitergeld wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit:
Informationen für Unternehmen
Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 / 45555 20
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen:
BAFA-Hotline: 06196 / 908 1444
E-Mail: schutzausruestung@bafa.bund.de
Wirtschaftshilfen des Freistaates Thüringen
Die Förderrichtlinien sind unter nachfolgenden Internet Links zu finden:
Thüringer Aufbaubank: Thüringer Konsolidierungsfonds für kleine und mittlere Unternehmen
Thüringer Aufbaubank: Ergänzungsprogramm Corona 800-Kredit für kleine und mittlere Unternehmen
Thüringer Aufbaubank: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)
Thüringer Aufbaubank: Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Eine Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie zur Soforthilfe Corona ist seit dem 31. Mai 2020 nicht mehr möglich. Die Auszahlungen endeten zum 31. Juli 2020. Für die Soforthilfe gibt es auf der Seite der Thüringer Aufbaubank keine Webseite mehr, da das Programm ausgelaufen ist.
Kredite und Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Seit dem 15. April 2020 kann der KfW-Schnellkredit 2020 für den Mittelstand beantragt werden. Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (aber unter 250 Mitarbeitern), die durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten sind und einen Kredit benötigen, können bei ihrer Bank oder Sparkasse den neuen Schnellkredit der KfW beantragen. Die KfW übernimmt dabei 100 Prozent des Bankenrisikos.
Bürgschaftsbank Thüringen
Gegebenenfalls benötigte Bürgschaften gewährt die Bürgschaftsbank Thüringen
Kommunales Jobcenter des Landkreises Schmalkalden-Meiningen - Hilfen für Unternehmen und Arbeitnehmer:
Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise ein Sozialschutzpaket beschlossen. Dies ermöglicht rückwirkend zum 1. März 2020 einen erleichterten Zugang in die soziale Grundsicherung insbesondere für (Solo-)Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer mit z.B. Kurzarbeitergeld. Die Regelungen gelten vorerst bis 30.06.2020.
Aktuelle Informationen, einen Überblick über die Neuregelungen in der Grundsicherung und abrufbare Anträge unter:
www.lra-sm.de/jobcenter oder in unserer Pressemitteilung.
Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise.
- Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (
SodEG) [PDF] - Antrag auf Zuschussleistungen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (
SodEG) [XLSX]
Die Anträge sind für Leistungen nach dem SGB VIII an den Fachdienst Jugend im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen (Tel.: 03693/485-8617), für Leistungen nach dem SGB IX und XII an den Fachdienst Soziales und Teilhabe (Tel.: 03693/485-8643) zu richten. Bei Rückfragen können Sie sich natürlich gerne an die beiden Fachdienste wenden.
Überbrückungshilfe für Unternehmen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat für betroffene Unternehmen umfangreiche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auf den Weg gebracht, um die wirtschaftlichen Einbußen im Zuge der Coronapandemie zu begrenzen.
Hierbei handelt es sich um:
Novemberhilfe
Die Bundesregierung unterstützt alle von Schließung direkt oder indirekt betroffenen Gewerbetreibenden mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe.
Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Antragsfrist: 31.01.2021
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe.html
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige sowie gemeinnützige Organisationen. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Antragsfrist: 31.01.2021
jetzt neu:
Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III
Dezemberhilfe
Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt
Überbrückungshilfe III
„November- und Dezember-Fenster“ in der Überbrückungshilfe: Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Die möglichen Förderhöchstbeträge wurden von bisher 50.000 Euro pro Monat auf 200.000 Euro pro Monat angehoben. Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen.
Laufzeit der Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021
Weitere wichtige Informationen:
Freistaat Thüringen
- Informationen beim TMWWDG oder dem Corona-Informationsportal der Thüringer Landesregierung
- Hotline Thüringer Aufbaubank: 0800 / 534 5676
Wenn Lieferanten wichtige Produkte nicht liefern, gibt es sicher auch regionale Alternativen. Zugriff auf mehr als 4.500 Einträge bietet die Unternehmens- und Technologiedatenbank des LEG Thüringen.
Viele praktische Informationen für Unternehmer, Selbständige und Arbeitnehmer finden Sie auch auf den Internetseiten der Handwerkskammer Südthüringen und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Südthüringen zusammengestellt:
IHK Südthüringen
Hotline: 03681 / 362 222
Überblick über Hilfe für Unternehmen:
www.suhl.ihk.de
Antworten auf häufig gestellte Fragen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages
www.dihk.de
Handwerkskammer Südthüringen
Hotline: 03681 – 3700
E-Mail (Außerhalb der Beratungszeiten): beratung@hwk-suedthueringen.de
Branchenregelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat für den Handel, Hotels und Gaststätten, stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Friseursalons, Kosmetikstudios, Fußpflege sowie Physiotherapie und andere therapeutische Praxen konkretisierende Branchenregelungen veröffentlicht:
- Branchenregelungen für Messen, Märkte, Ausstellungen und öffentliche Veranstaltungen
- Branchenregelung für den Einzelhandel
- Branchenregelung für das Friseurhandwerk
- Branchenregelung für das Kosmetikhandwerk und die Fußpflege
- Branchenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe
- Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen
- Branchenregelung für den Reisebusverkehr
- Branchenregelung für Freizeiteinrichtung
- Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung
ergänzend: Handlungsempfehlungen des DEHOGA Thüringen zum Wiederhochfahrender gastgewerblichen Betriebe
Ansprechpartnerin bei Fragen im Referat 54 –Arbeitsschutz ist
Rita Hacke
E-Mail: rita.hacke@tmasgff.thueringen.de
Telefon: 0361 -57381 1541
Weitere Branchenregelungen finden Sie auf der Website des Ministeriums. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.bmwi.de
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: Mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Arbeitsrechtlichen Auswirkungen
Soforthilfeprogramm des Landkreises
Das Corona-Soforthilfeprogramm des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist am 24. April 2020 ausgelaufen. Alle Anträge mit Poststempel bis zum 24. April wurden noch bearbeitet. Mehr hierzu finden Sie in der zugehörigen Pressemitteilung.
Bitte klicken: Online-Formular zum Verwendungsnachweis für das Corona-Soforthilfeprogramm des Landkreises
Wirtschaftsförderung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Telefon: 03693 / 485 8392