U-Untersuchung

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder beim Kinderarzt

In Thüringen besteht ein Einladungs- und Erinnerungsverfahren für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen. Eltern erhalten vom Vorsorgezentrum für die U4-U8 eine Einladung und sollten sich daraufhin einen Termin bei Ihrem Kinderarzt geben lassen. Die Früherkennungsuntersuchungen sind freiwillig, aber dennoch dringend zu empfehlen.

Das Einladungsschreiben nehmen sie mit zum Arzt, dieser untersucht ihr Kind in seiner Entwicklung, Motorik, Sprache und Zahngesundheit. Nach der Untersuchung füllt der Arzt das Schreiben aus und schickt es an das Thüringer Vorsorgezentrum.

Gelangt das Schreiben nicht an das Vorsorgezentrum, weil sie nicht an der U-Untersuchung teilgenommen haben, erfolgt eine automatische Information an das örtliche Jugendamt. Dieses hat den Auftrag zu prüfen ob Sie bei der U-Untersuchung waren bzw. ob das Wohl ihres Kindes beeinträchtigt ist.

Die U-Untersuchungen sind nach Lebensmonaten bzw. Lebensjahren gestaffelt:

U- UntersuchungLebensmonat/Lebensjahr
U34 . bis 6. Lebenswoche
U43. bis 4. Lebensmonat
U56. bis 7. Lebensmonat
U610. bis 12. Lebensmonat
U721. bis 24. Lebensmonat
U7a34. bis 36. Lebensmonat
U843. bis 48. Lebensmonat
U960. bis 64. Lebensmonat

Weiterführende Informationen:

Faltblatt “10 Chancen für Ihr Kind” der BZGA

Informationsblatt zu U-Untersuchungen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Gesundheit
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Frau M. Werner-Krieg
Telefon: 03693 485-8762
Fax: 03693 485-8470
E-Mail: m.werner-krieg(a)lra-sm.de

 


Gefördert durch: