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Schulhort

Jedes Kind in Thüringen hat vom Schuleintritt bis zum Abschluss der Grundschule einen Anspruch auf Hortbetreuung. Der Schulhort in Thüringen ist organisatorischer Teil der Grundschule und sein Besuch ist freiwillig. Er versteht sich als eine Familien ergänzende und den Unterricht unterstützende Einrichtung, fördert die Selbständigkeit der Kinder, schafft Voraussetzungen, soziales Verhalten zu üben, verantwortlich zu handeln und den individuellen Bedürfnissen und Neigungen nachzugehen.

Anträge, Gebühren

Die Antragsstellung bezüglich der Hortaufnahme erfolgt über die jeweilige Schule. Anträge zur Ermäßigung sind in der Schule erhältlich und beim Schulträger einzureichen. Detailliertere Informationen hierzu sowie zur Gebührenhöhe entnehmen Sie dem anhängenden Elternbrief.

Die Zuständigkeit obliegt den Fachdienst Schulen.