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Gewerbeangelegenheiten

Die Untere Gewerbebehörde ist zuständig für die Ausführung der Gewerbeordnung und der aufgrund der Gewerbeordnung erlassenen Rechtsvorschriften. Bei der Gewerbebehörde sind alle dem stehenden Gewerbe zuzurechnenden Betriebe anzumelden, soweit sie nicht vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgeschlossen sind.

Die Untere Gewerbebehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen registriert die Gewerbetreibenden des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Ausnahme der Stadtgebiete von Meiningen, Schmalkalden und Zella-Mehlis (= eigenständige Untere Gewerbebehörden). Für bestimmte Tätigkeiten schreibt die Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht vor. Dies betrifft u.a. Makler/Bauträger, Spielhallenbetreiber, Bewachungsunternehmer und Reisegewerbetreibende.