Der Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen ist Fachaufsicht für die im Kreis ansässigen Standesämter.
Der Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen vollzieht das Personenstandsgesetz, das Staatsangehörigkeitsgesetz und das Namensänderungsgesetz.
In diesem Zusammenhang werden Anträge auf Einbürgerung ausländischer Bürger in den deutschen Staatsverband bearbeitet und entschieden. In der Regel hat ein ausländischer Staatsbürger die Möglichkeit nach 8 Jahren gewöhnlichen Aufenthalt unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert zu werden.
Zudem stellt der Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen nach vorheriger Prüfung Staatangehörigkeitsausweise oder Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher aus. Außerdem werden Negativbescheinigungen über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit ausgestellt.
Im Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen erfolgte die Bearbeitung, Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Änderung des Vornamens oder des Familiennamens aus wichtigen Gründen.
Kontakt
Frau Schmidt
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