Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Adoption

Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Kind zu adoptieren oder sein Kind zur Adoption freizugeben, steht vor einem schwierigen Entschluss und vor einer großen Verantwortung. Er muss sich diesbezüglich an eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wenden, das sind Vermittlungsstellen der örtlichen Jugendämter, die zentralen Vermittlungsstellen der Landesjugendämter oder Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände.

Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle ist für die gesamte Vermittlungstätigkeit verantwortlich. Diese erstreckt sich von der Auswahl und Überprüfung der Bewerber, der Beurteilung der Adoptionsmöglichkeit eines Kindes, der Beratung und Begleitung der Abgebenden bis hin zur Gewährung von Adoptionshilfe nach Abschluss der Adoption. Im Mittelpunkt steht das anzunehmende Kind. Die Annahme ist nur zulässig, wenn sie dem Wohle des Kindes dient. Die rechtlichen Grundlagen der Adoption sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 1741 ff BGB, dem Adoptionsgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz zu finden.

Kontakt

Frau Paula

Haus 2, Zimmer 212b

Tel.: 03693/485-8636

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: s.paula(a)lra-sm.de