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Werberat: Grünes Licht für Popo-Werbung

POsitives Votum aus Berlin: Der Deutsche Werberat hat das Beschwerdeverfahren gegen den Landkreis Schmalkalden-Meiningen eingestellt. Das hat das Gremium in seinem Schreiben vom 22. Januar 2018 mitgeteilt (siehe Anlage). Zuvor waren beim Werberat Beschwerden über einen Werbespot eingegangen, mit dem der Kreis sein Industriegebiet „Thüringer Tor“ (ITT) in der Gemeinde Grabfeld bewirbt. In dem 30-Sekunden-Clip, der auch beim Biathlon-Weltcup ausgestrahlt wurde, sind die Volleyballerinnen des VfB Suhl Lotto Thüringen beim Training zu sehen. Die Beschwerdeführer bemängelten, dass der Landkreis mit dem Slogan „POsition mit POtenzial“ wirbt und die Schreibweise den Blick auf das Hinterteil der Spielerinnen lenke. Auf der Wettkampfhose wirbt der Landrat mit der Internetseite www.beste-lage.com für das ITT. In einer Stellungnahme an den Werberat hatte der Landkreis den Hintergrund des Clips und die vorangegangene öffentliche Debatte über die Po-Werbung ausführlich dargestellt. Weiterhin verwahrte sich der Landkreis gegen einen weiteren Vorwurf der Kritiker, der Aufruf „Greifen Sie zu!“ in dem Werbespot beziehe sich auf den Po der Volleyballerinnen und suggeriere, dass dieser jederzeit angefasst werden dürfe.

Weil der Landkreis mitteilte, die Werbung weiterhin veröffentlichen zu wollen, hatte sich der Werberat in der vergangenen Woche mit den Vorwürfen beschäftigt. Die Mitglieder wurden dazu intern um Stellungnahme gebeten. „Diese sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der Werbespot nicht zu beanstanden ist“, heißt es in der Mitteilung des Expertengremiums. Die Aussagen des Werberats beziehen sich dabei sowohl auf die Po-Werbung, als auch auf den Werbeclip. „Der Werberat sieht in dem Abdruck der Webpräsenz www.beste-lage.com auf den Trikothosen der Volleyballspielerinnen keine Herabwürdigung.“ Es sei klar, dass hier die beworbene Lage der Gewerbeimmobilien gemeint sei, so der Werberat weiter.

Den Aufruf „Greifen Sie zu!“ in dem Werbespot sieht der Werberat zwar problematischer, gibt aber auch hier nach genauerer Prüfung Entwarnung. „Da der Slogan in dem Werbespot … zeitlich und räumlich von den gezeigten Spielerinnen getrennt sei und für den Zuschauer klar ersichtlich sei, dass er sich nur auf die noch zu erwerbenden Gewerbegrundstücke beziehe, konnte der Werberat auch hier keine Verletzung der Verhaltensregeln gegen die Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen erkennen“, so der Werberat wörtlich.

„Wir freuen uns, dass der Werberat hier nüchtern analysiert hat und unsere Einschätzung teilt. Die Kampagne für unser Industriegebiet Thüringer Tor war vielleicht etwas provokant und mit einem Augenzwinkern versehen, aber niemals diskriminierend oder herabwürdigend“, so Landrat Peter Heimrich. „Wir hatten dabei stets die volle Unterstützung der Spielerinnen und der Verantwortlichen des VfB Suhl.“

Foto: Der Deutsche Werberat hat bestätigt, dass die Po-Werbung des Landkreises und der darauf basierende Werbeclip keine Herabwürdigung oder Diskriminierung darstellen. 

Abschluss-Schreiben des Deutschen Werberates vom 22. Januar 2018 [PDF]